
NIS2 Vorgehen
Die NIS2 Richtlinie und Gesetzgebung fordert von den betroffenen Unternehmen, dass sie sich grundsätzlich mit der Thematik Cybersecurity auseinander setzen. Es geht dem Gesetzgeber also nicht nur darum, dass die Unternehmen operativ die Security verbessern. Vielmehr sollen die Unternehmen sich grundlegend der Thematik stellen und sich der Gefahren und Risiken bewusst werden. Insofern müssen die Unternehmen in erster Linie folgende Massnahmen einleiten:
- Risikomanagement
- Notfallmanagement
- Kontinuitätsmanagement
- Meldewesen
- Dokumentationswesen
Erst als Ergebnis aus diesen Massnahmen erfolgt dann ein operativer Handlungskatalog. Wir von Becker Project Consulting haben spezielle Vorgehensmodelle, mit denen wir Ihnen helfen, die Anforderungen schnell, sicher und vor allem auch finanzierbar umzusetzen.